Elternbeirat

Mitglieder des Elternbeirates in den Schuljahren 2023-25

Ich freue mich, Ihnen die Mitglieder des gewählten Eltern-beirates für die nächsten zwei Jahre vorzustellen zu dürfen:

  1. Vorsitzende Frau Marina Spielbauer
  2. Vorsitzender Herr Milan Antic

Schriftführerin              Frau Ksenija Hollmann

Kassier                           Frau Katja Buchner

Weitere gewählte Mitglieder sind:

Frau Sabrina Keidl

Frau Sabine Brabenetz

Herr Dr. Bernhard Ramsauer

Nachnominiert wurden noch:

Frau Maria Schmalzl

Frau Lea Nitsche

Vielen Dank für die Bereitschaft, dieses wichtige Amt zu übernehmen.

Es wäre sehr schön, wenn die gesamte Elternschaft den Elternbeirat bei Ihrer Arbeit unterstützen könnte.

Allgemeine Aufgaben des Elternbeirats

Die Hauptaufgabe des Elternbeirats liegt in der Vertretung der elterlichen Interessen gegenüber der Schule und deren Leitung. Dabei nimmt der Elternbeirat insbesondere eine beratende, vertrauensbildende und letztlich auch vermittelnde Funktion zwischen Eltern und Schule ein.

So wahrt er einerseits das Interesse der Eltern für Bildung und Erziehung der Schüler oder gibt den Eltern in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Information und Aussprache. Andrerseits bemüht er sich, das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen. Als Ihr Elternbeirat wünschen wir uns, dass Sie bei schwerwiegenden Problemen Kontakt mit uns aufnehmen. Ihr erster Ansprechpartner ist jedoch immer die Lehrkraft mit welcher es Probleme gegeben hat. Als weiteres stehen Ihnen die Klassenelternsprecher Ihrer Klasse zur Verfügung.

Durch Vorträge, Schulfeste, pädagogische Angebote und andere Aktionen, die der Elternbeirat organisiert, werden die Kommunikation und das Gemeinschaftsgefühl zwischen Schule, Schülern und Elternhaus verstärkt.

Zugleich gelingt es dem Elternbeirat durch diverse Aktionen Einnahmen zu erwirtschaften, mit denen er die Schule finanziell unterstützt.

Sie erreichen den Elternbeirat unter der Email Adresse

elternbeirat@gs-ergoldsbach.de

Zugleich gelingt es dem Elternbeirat durch diverse Aktionen Einnahmen zu erwirtschaften, mit denen er die Schule finanziell unterstützt.

Elternbeiratswahl

  1. Wahlberechtigt für die Wahl zum Elternbeirat sind alle Erziehungsberechtigten, die wenigstens 1 Kind haben, das die Schule besucht.
  2. Über Ort, Zeit und Verfahren der Wahl entscheidet der Elternbeirat im Einvernehmen mit der Schulleitung. Die Wahl soll innerhalb von 6 Wochen nach Schulbeginn erfolgen. Die Einladungen werden von der Schule über die Schüler an die Erziehungsberechtigten verteilt. Die Einladung ist der Nachweis der Wahlberechtigung.
  3. Der Elternbeirat besteht an unserer Schule aus 12 Mitgliedern.
  4. Wahlleiterin ist die bisherige Vorsitzende des Elternbeirats.
  5. Für jedes Kind, das die Schule besucht, können so viele Stimmen abgegeben werden, als Elternbeiratsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmabgabe kann durch 2 Erziehungsberechtigte gemeinsam oder durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen.
  6. Wählbar sind die Wahlberechtigten mit Ausnahme der Mitglieder der Lehrerkonferenz.
  7. Die Wahl wird schriftlich mit Stimmzetteln durchgeführt.
  8. Gewählt als Mitglieder des Elternbeirats sind die Erziehungsberechtigten in der Reihenfolge der erzielten Stimmen. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los zwischen den Bewerbern oder erfolgt eine Stichwahl zwischen den entsprechenden Bewerbern. Die übrigen Gewählten sind Ersatzpersonen in der Reihenfolge der erzielten Stimmen.
  9. Über die Wahl wird eine Niederschrift angefertigt. Sie enthält den wesentlichen Gang der Wahl und die Feststellung des Wählers.