Bei der Erkrankung Ihres Kindes bitten wir Sie, Ihr Kind zuverlässig vor 8 Uhr zu entschuldigen. Dies erfolgt über den Schulmanager.
Fehlt Ihr Kind unentschuldigt bis 8:30 Uhr, ist die Schule verpflichtet, nachzuforschen und ggf. die Polizei einzubeziehen. (§23 VSO, KWMS vom 06.11.1996)
Ein Attest des Arztes ist ab dem 4. Krankheitstag nötig.
Bei Entschuldigungen Ihres Kindes müssen sie uns Krankheiten, die ansteckend und beim Gesundheitsamt meldepflichtig sind, mitteilen. Das sind folgende Krankheiten: Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Scharlach, Diphterie, Menigokokken, Kopflausbefall.