Im Krankheitsfall Ihres Kindes

 

  • Bei der Erkrankung Ihres Kindes bitten wir Sie, Ihr Kind zuverlässig vor 8 Uhr zu entschuldigen. Dies erfolgt über den Schulmanager.
  • Fehlt Ihr Kind unentschuldigt bis 8:30 Uhr, ist die Schule verpflichtet, nachzuforschen und ggf. die Polizei einzubeziehen. (§23 VSO, KWMS vom 06.11.1996)
  • Ein Attest des Arztes ist ab dem 4. Krankheitstag nötig. (Wochenende zählt mit)
  • Bei Entschuldigungen Ihres Kindes müssen Sie uns Krankheiten, die ansteckend und beim Gesundheitsamt meldepflichtig sind, mitteilen. Das sind folgende Krankheiten: Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Scharlach, Diphterie, Meningokokken, Kopflausbefall.
Information zur Krankmeldung Ihres Kindes